*innen Aus- und Weiterbildung der ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeitenden Damit überzeugen Sie uns: Sie haben eine anerkannte Approbation als Ärztin*/Arzt und haben Ihre Facharztausbildung, inklusive
Regelmäßige Kontrolle gefährdeter Patienten Kommunikation mit dem diensthabenden Arzt Notfallversorgung Dokumentation Anforderungen Ausbildung zur Pflegefachkraft (oder vergleichbare Ausbildung) Beherrschung
Versorgungen Medikamentenversorgung Regelmäßige Kontrolle gefährdeter Patienten Kommunikation mit dem diensthabenden Arzt Notfallversorgung Dokumentation Anforderungen Ausbildung zur Pflegefachkraft
, Ernährung und Mobilität der Senioren Überwachung des Gesundheitszustands und Dokumentation relevanter Informationen Enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und dem interdisziplinären Team Förderung
während und nach den EingriffenZusammenarbeit mit Ärzten und anderem medizinischen Personal zurGewährleistung einer optimalen BehandlungDokumentation aller relevanten Patientendaten und Befunde Ihr Profil: Abgeschlossene Ausbildung
Wolfsburg erwarten? Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Ärztin*innen an kommunalen Krankenhäusern (TV Ärzte/VKA) Ein multiprofessionelles Team, interkulturelle Zusammenarbeit und individuelle Förderung
. Die Anästhesieabteilung betreut mit 17 Ärzten in Voll- und Teilzeit jährlich etwa 6000 operative Eingriffe mit einem hohen Anteil an so genannten Risikopatienten (Alter >70 und
für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme an den innerbetrieblichen
zum Facharzt für Innere Medizin Volle Weiterbildung zum Facharzt für Gastroenterologie Ggf. 18 Monate Weiterbildung für Geriatrie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Teilnahme
nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Freundliches
nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) Freundliches
für Kardiologie Vergütung nach der Anlage 30 zu den AVR (TV-Ärzte/VKA) Regelmäßige innerbetriebliche und externe Fortbildungsmöglichkeiten Zusätzliche Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse